Sonderabschreibung bis 01.10.2029 – steuerlicher Vorteil für nachhaltigen Mietwohnungsneubau (QNG)
Für den Neubau von Mietwohnungen mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) gilt seit dem 01.01.2023 eine neu aufgelegte Sonderabschreibung nach § 7b EStG – rückwirkend auch für das Jahr 2023. Der Förderzeitraum endet mit Bauantrag oder Bauanzeige bis spätestens 01.10.2029.
Voraussetzungen:
- Neubau von Mietwohnungen mit Bauantrag/-anzeige vor dem 01.10.2029
- Baukostenobergrenze: max. 5.200 €/m² Wohnfläche
- Bemessungsgrundlage: max. 4.000 €/m² Wohnfläche
- Erreichen des Effizienzhausstandards 40 (EH40)
- Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Nutzung der Immobilie zur dauerhaften Vermietung (nicht kurzfristige Beherbergung)
Vorteil:
5 % Sonderabschreibung jährlich über 4 Jahre – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung.
Die Sonderabschreibung belohnt nachhaltiges, förderfähiges Bauen und verbessert die Wirtschaftlichkeit neuer Wohnbauprojekte spürbar – vorausgesetzt, die bautechnischen und formalen Vorgaben werden erfüllt.
Wir unterstützen dich bei der Planung und Nachweisführung – für maximale steuerliche und energetische Vorteile.