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Energiekonzepte für die Zukunft

Sonderabschreibung bis 01.10.2029 für Mietwohnungsneubau QNG

Sonderabschreibung bis 01.10.2029 – steuerlicher Vorteil für nachhaltigen Mietwohnungsneubau (QNG)

Für den Neubau von Mietwohnungen mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) gilt seit dem 01.01.2023 eine neu aufgelegte Sonderabschreibung nach § 7b EStG – rückwirkend auch für das Jahr 2023. Der Förderzeitraum endet mit Bauantrag oder Bauanzeige bis spätestens 01.10.2029.

Voraussetzungen:

  • Neubau von Mietwohnungen mit Bauantrag/-anzeige vor dem 01.10.2029
  • Baukostenobergrenze: max. 5.200 €/m² Wohnfläche
  • Bemessungsgrundlage: max. 4.000 €/m² Wohnfläche
  • Erreichen des Effizienzhausstandards 40 (EH40)
  • Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)
  • Nutzung der Immobilie zur dauerhaften Vermietung (nicht kurzfristige Beherbergung)

Vorteil:
5 % Sonderabschreibung jährlich über 4 Jahre – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung.

Die Sonderabschreibung belohnt nachhaltiges, förderfähiges Bauen und verbessert die Wirtschaftlichkeit neuer Wohnbauprojekte spürbar – vorausgesetzt, die bautechnischen und formalen Vorgaben werden erfüllt.

Wir unterstützen dich bei der Planung und Nachweisführung – für maximale steuerliche und energetische Vorteile.

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