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Energiekonzepte für die Zukunft

Gutachten

Gutachten

Der Zweck eines Gutachtens ist immer die objektive und weisungsfreie Wertfeststellung einer Immobilie. Der Sachverständige muss diese Aufgabe unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen. Wichtig ist es, vor vermögensrelevanten Dispositionen ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das kann unter Umständen zukünftige Streitigkeiten mit Vertragspartnern, bei Erbschaft, und ggf. auch mit Behörden, z.B. Finanzamt, vermeiden.

In den meisten Fällen ist bei dem Kauf, Verkauf oder bei einer Vermögensübersicht eine sog. Kurzbewertung / Kurzbegutachtung (überschlägliche Marktwertermittlung) mit entsprechender Empfehlung ausreichend.

Wertermittlung für Immobilien zu einem Stichtag nach den Regelungen des § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auf Dekra Standard

  • Unbebaute Grundstücke
  • Ermittlung persönlicher Vermögenswerte
  • Einschätzung von Kauf- / Verkaufspreisen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Scheidungsverfahren
  • Steuerliche Zwecke
  • Zwangsversteigerungen
  • Verkehrswertgutachten ca. 40-80 Seiten
  • Sachwertgutachten
  • Ertragswertgutachten
  • Verkauf- und Kaufberatung
  • Kurzgutachten (ca. 20 Seiten)
  • Bauschäden / Baumängel
  • Ein- und Zweifamilienhäuser (auch Reihen- /Doppelhäuser)
  • Mehrfamilienwohnhäuser
  • Gemischt genutzte Immobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Eigentumswohnungen (Wohnungs- und Teileigentum)

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