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Energiekonzepte für die Zukunft

Energieaudit und Energieberatung für Nichtwohngebäude

Energieaudit und Energieberatung für Nichtwohngebäude

Ein Energieaudit liefert einen systematischen Überblick darüber, wie viel Energie ein Gebäude oder ein Betrieb verbraucht – und wo Einsparpotenziale liegen.

Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247 durch und analysieren alle relevanten Bereiche: Technik, Nutzerverhalten und Betriebsabläufe. Ziel ist es, realistische und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln, um den Energieverbrauch dauerhaft zu senken.

Ein Audit lohnt sich – sowohl für die Umwelt als auch für Ihren Geldbeutel. Und in vielen Fällen ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247

Gegenstand der Förderung

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Höhe der Förderung

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.

Eine Energieberatung nach DIN 18599 liefert den energetischen Zustand von Gebäuden unter Einbeziehung der Kenndaten wie Beleuchtung, Heizung, Kühlung Lüftung etc

Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Gegenstand der Förderung

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
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