Energieausweis für Wohn und Nichtwohngebäude in Baden Württemberg
Wir erstellen Energieausweise für Wohn und Nichtwohngebäude nach den aktuellen Vorgaben des GEG. Technisch korrekt, nachvollziehbar dokumentiert und geeignet für Verkauf, Vermietung sowie als Grundlage für Sanierungs und Förderentscheidungen
- Kurze Lieferzeiten
- Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
- Für Verkauf, Vermietung oder Sanierung
Kurze Lieferzeiten
Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
Für Verkauf, Vermietung oder Sanierung
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er zeigt, wie hoch der Energiebedarf oder Energieverbrauch ist und welche Effizienzklasse das Gebäude erreicht. Der Ausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung, großen Sanierungen und Neubauten
Wann Sie einen Energieausweis benötigen
- Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes
- Abschluss größerer Modernisierungen
- Beantragung bestimmter Fördermittel
- Erstellung eines Sanierungskonzeptes
- Eigentümerwechsel
- Rechtliche Nachweispflichten
So läuft die Erstellung des Energieausweises ab
1
Erstgespräch & Zielklärung
Klärung, welcher Ausweistyp erforderlich ist
2
Datenerfassung & Unterlagenprüfung
Gebäudegeometrie, Bauteile, Anlagentechnik, Verbrauchsdaten
3
Vor Ort Aufnahme
Prüfung der Gebäudehülle und technischen Anlagen
4
Berechnung nach GEG
Verbrauchs oder bedarfsorientierte Ermittlung des Energiekennwerts
5
Ausstellung & Übergabe
Rechtssicherer Energieausweis inkl. Modernisierungsempfehlungen
Kosten und Fördermöglichkeiten
- Für bestimmte Beratungsleistungen können BAFA-Förderungen greifen, z. B. bei weiterführender Energieberatung oder iSFP Erstellung
- Die Kosten richten sich nach Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der Größe und Komplexität des Gebäudes sowie der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen
- Hinweis: Wir geben keine garantierten Förderbeträge
Welche Unterlagen wir benötigen
- Baupläne oder Maßangaben
- Angaben zu Dämmung, Fenstern, Dach
- Verbrauchsdaten
- Heiztechnikdaten
- Gebäudenutzungsart
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Rechtssichere Erstellung nach aktuellen Normen
- Bedarfsausweis für verlässliche energetische Bewertung
- Fachgerechte Modernisierungsempfehlungen
- Schnelle Bearbeitung
- Optional: Verbindung mit Sanierungsfahrplan oder Förderantrag
Projektbeispiel
Bei einem Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1995 : zeigte sich vor dem hydraulischen Abgleich eine ungleichmäßige Wärmeverteilung in den Heizkörpern. Nach der fachgerechten Einstellung der Anlage konnte der Energieverbrauch um etwa 10–15 % reduziert werden. Gleichzeitig wurde die technische Voraussetzung für die Installation einer neuen Wärmepumpe geschaffen
Before
After
Wo wir arbeiten
Wir erstellen Energieausweise für Wohn und Nichtwohngebäude in ganz Baden-Württemberg. Der regionale Schwerpunkt liegt im Großraum Stuttgart, insbesondere in Stuttgart, Esslingen, Heilbronn und Schorndorf, wo wir regelmäßig für private Eigentümer, Hausverwaltungen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber tätig sind
Durch unsere regionale Präsenz kennen wir die typischen Baujahre, Gebäudestrukturen und energetischen Ausgangslagen in dieser Region von älteren Mehrfamilienhäusern über Einfamilienhäuser bis hin zu gewerblich genutzten Bestandsgebäuden. Dieses Wissen ist entscheidend für die korrekte Wahl zwischen Bedarfs und Verbrauchsausweis sowie für eine rechtssichere und nachvollziehbare Bewertung nach GEG
Häufige Fragen zum Energieausweis
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen vom Ausweistyp (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) sowie vom Umfang der erforderlichen Unterlagen ab. Auch Gebäudegröße und Aufwand der Datenerhebung spielen eine Rolle. Pauschale Preise sind daher nicht seriös
Welcher Energieausweis ist der richtige für mein Gebäude?
Für viele Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung reicht ein Verbrauchsausweis aus. Bei Altbauten, fehlenden Verbrauchsdaten oder bestimmten Gebäudetypen ist jedoch häufig ein Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?
Ein Bedarfsausweis ist unter anderem erforderlich bei älteren Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht den Wärmeschutzanforderungen der Wärmeschutzverordnung entsprechen, oder wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen
Wie lange dauert die Erstellung eines Energieausweises?
Nach vollständiger Datenerfassung und gegebenenfalls einem Vor-Ort-Termin erfolgt die Erstellung in der Regel innerhalb weniger Tage
Ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Ein Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohn und Nichtwohngebäuden. Relevante Kennwerte müssen bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden
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